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Vereinsarchiv

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Vorstellung der Bio-Tonne, (v.links) Ina Bassin, Wolfram Hey und Günter Lips, Quelle: Märkische Oderzeitung
 

BIO-TONNE, ABER SAUBER!

Haus und Grund begleitet die Einführung der BIO-Tonne mit eigenen Ideen zum sauberen Umgang.
Hausverwalter klagen immer wieder über verschmutzte Mülltonnen die oftmals bestialisch stinken und dann sogar von den Mietern gemieden werden. Ursächlich sind unverpackte Abfälle, die insbesondere in den Sommermonaten dahin rotten. Ganz sicher für die Müllfahrer auch keine angenehme Sache.
Für die Biotonne wollen wir eine Lösung anbieten. Im Gespräch mit der ebenfalls eingeladenen Barnimer Dienstleistungsgesellschaft , Frau Ina Bassin , wurde die Kompostierfähigkeit besprochen. Darum hatte Haus und Grund auch alle Plastikvarianten ausgeschlossen. Mit einer Einlage aus einem BIO-Papiersack soll dem Problem beigekommen werden. Erste Versuche ließen sogar eine Mehrfachverwendung erkennen.

Beispiel Bezugsmöglichkeiten: 
- Im Internet www.der-verpackungs-profi.de GmbH
Wilhelm Lamprechtstr. 4
DE 37079 Göttingen
Tel. 0551 999 639-0
- Aber auch Bezug über weitere Händler wie Amazon usw. möglich
- Fragen Sie auch im  örtlichen Handel  

Wolfram Hey
Vorsitzender

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Mitglied Frau Plauschenat im Beratungsgespräch mit Herrn Hey, Foto: H. Kattanek

Vermieter verzichten aus Scham auf Schufa-Auskunft

Wer sollte im Mietvertrag stehen?

Soll ich eine Schufa-Auskunft  verlangen?
 

Ein junges Pärchen klopft an die Haustür und  bekundet Interesse für die annoncierte Wohnung.
Ganz offensichtlich gefällt Wohnung und Zuschnitt, so dass man schon über den Einzugstermin
verhandelt.

„ Eigentlich wollte man nur einen neuen Mietvertrag erwerben“, so der Vermieter in der Sprechstunde.  Im anschließenden Beratungsgespräch ergaben sich jedoch einige nicht unwichtige Hinweise. So ist oftmals bei privaten Vermietern Unsicherheit über den Vertragspartner im Mietvertrag festzustellen.

Es sollte schon im Vorhinein geklärt werden, wer wird Mieter, wer zieht mit ein, wer zahlt die
Miete?
Eine Schufa-Auskunft überschreitet oft die Schamgrenze der privaten Vermieter .Es wird schon gut gehen, ist meist die Erwartungshaltung.

Spätestens hier haken die Berater von Haus und Grund ein. Klare Verhältnisse auch in finanziellen
Dingen sollen Mieter und Vermieter vor Enttäuschungen bewahren. Stimmen die Erwartungen des
Mieters hinsichtlich Wohnung, Komfort mit seinen Möglichkeiten überein?
Damit das Mietverhältnis von Anfang an ein Erfolg wird, berät der Verein Haus und Grund immer
am 1. Mittwoch im Monat seine Mitglieder und Interessenten in der  Eberswalder Geschäftsstelle
A.-Bebel-Str. 22 
Anmeldung erforderlich

Wolfram Hey
Vorsitzender

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Beitrag MOZ vom 26.04.2018

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Haus und Grund lädt zum Rundtischgespräch  -Mietausfall vermeiden-

Nachdem in der letzten Sprechstunde Herr Rechtsanwalt Alexander Schreier ausführlich über die Fehler in der Begründung eines Mietverhältnisses beraten mußte, hat sich der Vorstand entschlossen zu einem offenen Gesprächskreis einzuladen.

Zu einem lockeren Rundtischgespräch zur Problematik  " Mietausfall vermeiden "lädt der Verein zur  Sprechstunde Mitglieder und Interessenten in seine Geschäftstelle in der Eberswalder Aigust-Bebel-Str. 22 ein. 
Termin : Mittwoch den 2. Mai   2018 von 15-16 Uhr 
Ab 16 Uhr steht wieder die Rechtanwältin Andrea Pelzer-Mauter zur kostenlosen Erstberatung für Mitglieder bereit.
Für Beides ist Anmeldung unter 03334 3844852 erforderlich.
Mit freundlichen Grüssen 
Wolfram Hey 
Vorsitzender 

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v.l.n.r.Herr Günter Lips, Herr Wolfram Hey

Haus und Grund für Änderung des Mietspiegels in Eberswalde!

1. Warum soll ein Balkon nur als wohnwerterhöhend gelten, wenn er mindestens 4 m² groß ist?

2. Warum wird eine Küche mit Fenster nur berücksichtigt, wenn sie mind. 12 m² groß ist?

Schon lange knirschen die Vertreter, Günter Lips und Wolfram Hey, in der Arbeitsgruppe zur Erstellung des  X. Mietspiegels mit den Zähnen.
Was bei den Vermietern von Plattenbauten gut funktioniert, birgt Nachteile für die Vermieter in den Innenstadträumen.

Es wird noch vieler Gespräche bedürfen, um Mieterbund und die anderen Partner von der Notwendigkeit der  Änderung zu überzeugen.
Auf jeden Fall sind die Mitglieder aufgerufen zur nächsten Erfassung mit vielen Daten zu einem ausgewogenen  Mietspiegel beizutragen.

Wolfram Hey
Vorsitzender
 

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v.l.n.r. Herr Georg König, Frau Brigitte Schulz, Frau Andrea Kruwinnus, Foto: Wolfram. Hey

Kassenprüfung mit Überraschung

Weil es zur ordnungsgemäßen Vereinsführung gehört, fand am 9. April der Kassensturz für
die Jahre 2016 & 2017 statt. Frau Schulz als selbstständige Gastronomin in Sachen Buchführung erfahren, assistiert von Herrn König, surfte durch die Rechnungsposten und Mitgliederbeiträge.
Erfreulicherweise hat sich die Zahl der Beitragsschuldner reduziert. Somit brauchten nur noch
7 Mahnbescheide verschickt werden. Hier machte sich die gute Arbeit des Finanzvorstandes, Andrea Kruwinnus, bemerkbar. 
Gute Be­ra­tungs­er­geb­nis­se durch un­se­re Rech­t­an­wäl­te und Vor­stands­mit­glie­der wur­den von Mit­glie­dern mit Lob gewürdigt. Ganz of­fen­sicht­lich scheint das Kon­zept der kom­ple­xen Be­ra­tung in ei­ner Sprech­stun­de auf­zu­ge­hen.

Wolfram Hey
Vorsitzender

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Haus &  Grund – eine signifikante Grundsteuererhöhung schlägt auf die Mieten um

Haus & Grund für markt­wert­un­ab­hän­gi­ge Re­form

Nach dem  Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Grund­steu­er warn­te der Ei­gen­tü­mer­ver­band Haus & Grund Deutsch­land da­vor, das Woh­nen durch eine ver­kehrs­wert­be­zo­ge­ne Grund­steu­er­re­form zu ver­teu­ern. Haus & Grund-Prä­si­dent Kai War­ne­cke er­in­ner­te die Po­li­tik an ihr Ver­spre­chen, dass eine Re­form un­term Strich kei­ne hö­he­re Steu­er­be­las­tung für die Bür­ger mit sich brin­gen dür­fe. „Eine zü­gi­ge und rechts­si­che­re Re­form ist nur mit ei­ner rein flä­chen­ba­sier­ten Grund­steu­er denk­bar. 35 Mil­lio­nen Im­mo­bi­li­en kön­nen nicht in dem vom Ver­fas­sungs­ge­richt vor­ge­ge­be­nen Zeit­raum von fünf Jah­ren neu be­wer­tet wer­den.“

Der Ver­band er­in­ner­te dar­an, dass bei ei­ner ver­kehrs­wert­ab­hän­gi­gen Grund­steu­er­be­rech­nung re­gel­mä­ßi­ge Neu­be­wer­tun­gen der Im­mo­bi­li­en not­wen­dig wä­ren. „Das hat in der Ver­gan­gen­heit nicht ge­klappt und wird auch in Zu­kunft nicht funk­tio­nie­ren. Des­halb soll­te die Po­li­tik von ei­ner ver­kehrs­wert­ba­sier­ten Re­form die Fin­ger las­sen“, for­der­te War­ne­cke.

Der Ver­bands­chef sprach sich da­für aus, zu­künf­tig aus­schließ­lich die Grund­stücks- und Ge­bäu­de­flä­che mit ei­nem fes­ten Mul­ti­pli­ka­tor zur Grund­la­ge der Be­steue­rung zu ma­chen. Eine sol­che Re­form sei ein­fach und ge­recht, weil sie den Auf­wand für die ge­meind­li­che In­fra­struk­tur wie­der­gibt. Eine auf Bo­den­richt­wer­ten ba­sie­ren­de Grund­steu­er ist laut War­ne­cke kei­ne Lö­sung: Sie wäre mit vie­len recht­li­chen und prak­ti­schen Un­wäg­bar­kei­ten ver­bun­den und wür­de das Woh­nen in vie­len Ge­gen­den Deutsch­lands ex­trem ver­teu­ern.

Wolfram Hey
Vorsitzender

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v. lks. Frau Schröder, Herr Schröder, Herr RA Schreier, Foto: W. Hey
v. lks. Frau Schröder, Herr Schröder, Herr Ra Schreier, Foto: Wolfram. Hey

Die thematische Sprechstunde kommt an – die Bude oft rappelvoll!

Die thematischen  Sprechstunden des Eberswalder Ortsvereins sprechen sich herum.
So steht ein spezielles Thema im Vordergrund, wie Mieterwechsel o. dergl. ohne andere Fragen auszuschließen.
Ganz offensichtlich trifft der Vorstand damit den Nerv der Mitglieder und Interessenten.
So konnte bis dato jeden Monat ein neues Mitglied gewonnen werden.
Die komplexe Beratung vom Mietvertragsabschluss bis zur Kündigung, die Betriebskostenabrechnung und die Rauchmelderpflicht führen die Interessenten in die monatliche 
Sprechstunde am 1. Mittwoch des Monats. Da die Bude oft rappelvoll ist, wird die telefonische Voranmeldung empfohlen, um eine individuelle Beratung zu ermöglichen. Insbesondere die Möglichkeit der ersten kostenlosen Beratung durch einen Rechtsanwalt des Vereins (Herr Schreier bzw. Frau Pelzer-Mauter) qualifiziert die Sprechstunde.

Wolfram Hey
Vorsitzender Haus und Grund

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Aus der Märzsprechstunde!

Mieter begeht Stromdiebstahl über Jahre unbemerkt

Zwar ist der Vorstand und die Rechtsanwältin Andrea Pelzer-Mauter schon Einiges gewöhnt,was Vermieter aus der Vermietungspraxis so  berichten. Doch manchmal werden sie auch von neuen Dreistigkeiten überrascht.
Es ist das übliche Procedere. In einer dörflichen Gemeinschaft verläuft das Mietverhältnis meist im engen Kontakt von Mieter und Vermieter. Gemeinsame Grillabende, kleine Gefälligkeiten und ein lockerer Austausch sind durchaus üblich.
Dass Hähne auf Dörfern krähen ist mittlerweile deutschlandweit gerichtsbekannt und zu dulden.
Dennoch wird es zum Ärgernis. Eines Tages liegt der Herr der Hühnerwelt auf der Seite und muss notgeschlachtet werden. Zwar ist Nichts zu beweisen. Doch das Mietverhältnis ist zerrüttet. Es kommt zur gegenseitigen Kündigung, dessen Frist der Mieter sehr individuell auslegt. Hier hakt die Anwältin erstmals ein und weist auf die auslebbare Kündigungsfrist von 3 Monaten hin.
Bei der Wohnungsübergabe fällt nicht nur der äußerst desolate Zustand der Wohnung sondern auch die fehlende Haustür auf. Noch weit schlimmer wirkt die Feststellung, dass an dem Wohnungszwischenzähler in einer nicht zu veröffentlichenden Weise manipuliert wurde. Zwar war dem Vermieter schon immer der hohe Gesamtstromverbrauch und der recht bescheidene Mieterstromverbrauch aufgefallen, doch eine Erklärung war ihm nicht eingefallen.
Jetzt erwarten den ehemaligen Mieter kriminalpolizeiliche Ermittlungen und eine Schadenersatzklage des Vermieters. Man kann auf das Ergebnis gespannt sein.    

Die nächste Sprechstunde  für Mitglieder und Interessenten 
findet am Mittwoch den 4.April von 15-17 Uhr statt:
Anmeldung unter 03334 3844852

Wolfram Hey
Vorsitzender Haus und Grund

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Februarsprechstunde mit Brisanz
Die Hecke am Nachbarzaun war das meist gefragte Thema.

Die traditionelle Sprechstunde am 1. Mittwoch im Monat war ausgebucht. Nicht nur Mitgliedern
auch potentielle Interessenten nutzten die Fragestunde bei Rechtsanwältin Andrea Pelzer-Mauter zu diesem Thema. Viele Ratsuchende hatten bereits erfolglose Verfahren  vor den Schiedsgerichten hinter sich. Hier ging es darum Chancen und Risiken einer Prozessführung auszuloten.

Anfangs noch klein und niedlich markieren sie oft auf angenehme Art den eigenen Herrschaftsbereich. Wer von fremden Blicken ungestört seine Leibesfülle im eigenen Garten besonnen möchte, hofft auf einen schnellen und hohen Wuchs des Grenzgrüns. Allerdings setzt  das brandenburgische Nachbarschaftsgesetz bestimmte Grenzen
(Wuchshöhe  2 m, Abstandsregeln und so weiter).  

Rasch stellt sich heraus, jede Nachbarschaftsgeschichte hat ihre eigene Historie. So warnt die Rechtsanwältin vor Verallgemeinerungen. Oftmals sind Ansprüche aus dem Nachbarschaftsgesetz verwirkt, weil man die Abweichung jahrelang geduldet hat.
So kann es passieren, dass das Blickfeld aus dem Wohnzimmer an Nachbars Hecke abrupt endet.
Besonders kritisch wird es, wenn die Grundstücke mit unterschiedlichen Höhen aneinandergrenzen.
Hier entwickelt jeder Grundstückseigner seine eigene Meßtheorie zur zulässigen Wuchshöhe.

Eine beispielhafte Gerichtsentscheidung dazu präsentiert Frau Rechtsanwältin Andrea Pelzer-Mauter auf der Internetseite von Haus und Grund Eberswalde. 

Übrigens die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch den 7.März von 15-17 Uhr in der Geschäftsstelle August-Bebelstr.22 in Eberswalde statt.
Anmeldung erforderlich.(03334 3844852).

Wolfram Hey 
Vorsitzender 

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Haus und Grund klärt auf :

in der Sprechstunde am 7.2.2018 wurde immer wieder die Frage nach der Wuchshöhe von
grenzständigen Hecken gestellt
:

Die Rechtanwältin Frau Andrea Pelzer –Mauter aus
Rechtsanwaltskanzlei Quahl-Rux & Pelzerzitiert aus einem BGH Urteil  wie folgt:

Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den nachbarrechtlichen      Vorschriften          zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen. Der Anspruch auf        Rückschnitt entsteht erst, wenn die Pflanze unter Hinzurechnung der Differenz zwischen dem Geländeniveau des tiefer gelegenen Grundstücks, auf dem sie stehen, und dem des höher gelegenen Grundstücks die zulässige Pflanzenwuchshöhe überschritten hat.

Urteil BGH vom 02.06.2017  AZ.: VZR  230/16

(Text wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt :

Wolfram Hey
Vorsitzender Haus und Grund
Eberswalde

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Hausbesitzer klagen über Handwerkermangel

MOZ Artikel vom 08.02.2018

Verband Haus & Grund schlägt Alarm / Notleidende sind oftmals Mieter

Eberswalde (sha) Vor allem kleinere Hausbesitzer haben Schwierigkeiten kurzfristig Handwerksbetriebe für Reparaturen zu finden. „Wir leiden quasi unter der guten Auftragslage der Handwerksbetriebe“, bringt es Wolfram Hey vom Verband Haus & Grund in Eberswalde auf den Punkt. Es sei immer schwieriger, Handwerker für notwendige Reparaturarbeiten zu finden.
Vor allem bei kleineren Aufträgen, etwa einer Fensterreparatur oder dem Austausch von Verschleißteilen würden viele Handwerker schlicht abwinken oder den Auftrag hintenanstellen. Viel lukrativer sind Großaufträge, von denen es dank weiter anhaltendem Bauboom in der Region derzeit reichlich gibt. Im Vorteil seien Hausbesitzer, die bereits über langjährige Beziehungen zu Handwerkern vor Ort verfügen. „Wenn man erst vor Kurzem ein Haus erworben hat oder weit weg wohnt, ist es absolut schwierig Dienstleister zu finden“, so Hey, der entsprechende Anfragen seiner rund 170 Mitglieder im Barnim bearbeitet.
Hey rät vor allem kleineren Hausbesitzern frühzeitig ein lokales Netzwerk aufzubauen. Dann sei man im Ernstfall gerüstet. Er rät davon ab, Betriebe zu beauftragen, die von weit her kommen. Viele Mitglieder von Haus & Grund hätten damit schlechte Erfahrungen gemacht. Notleidende seien am Ende die betroffenen Mieter. Und das gute Verhältnis zu diesen dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, sind größere Sanierungen geplant, sollten diese weit im Vorfeld zusammen mit den Handwerkern geplant werden, so Hey.
Eine Recherche bei einigen Handwerkern in der Region bestätigt das Bild. Freie Kapazitäten für Malerarbeiten sind erst für Sommer 2018 verfügbar. Fliesenleger und Elektroinstallateure auch erst in einigen Wochen. Viele Handwerker vertrösten auf später. Gerade im Barnim gibt es sehr viele kleinere Betriebe mit bis zu drei Angestellten, diese können nicht kurzfristig umplanen.
Abhilfe zu schaffen ist schwierig. „Der Markt ist überstrapaziert“ beobachtet Hey. Die Handwerker könnten die Nachfrage nicht mehr bedienen. Die Problematik verschärfe sich durch den zunehmenden Fachkräftemangel. Viele Handwerksbetriebe finden kein Personal mehr. Auch Ausbildungsplätze können kaum besetzt werden.
Kritisiert wird vor allem die mangelnde Schulbildung der Azubis. Das beobachtet auch Kerstin Rehfeldt von der Kreishandwerkerschaft Barnim.
Zudem würden einige Betriebe ihre Kapazitäten zurückfahren, um den strengen Vorgaben des Arbeitsrechts zu entkommen, beobachtet wiederum Hey. Ein kleiner Trost: bei drohenden Havarien und Notfällen sind die Handwerker schnell vor Ort. Hier gab es noch nie Klagen.

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Die Eröffnung der Geschäftsstelle in Erkner, v. l. n. r. Hr. Lips, Hr. Roschkowski u. Hr. Hey,
Foto: W. Hey

Eberswalder Vorstandsmitglieder gratulieren zur Eröffnung der Haus- und- Grund- Geschäftsstelle in Erkner! 

Am 16. Januar hat auch der Ortsverein von Erkner ein sichtbares Zeichen in die Erkneraner Geschäftswelt gesetzt.
Als Dritter im Bunde der Bürogemeinschaft  hat der Verein in der Neu Zittauerstr. 15 eine Geschäftsstelle eröffnet. Günter Lips und Wolfram Hey ließen es sich nicht nehmen, dem Nachbarverein zur Eröffnung zu gratulieren. Aus  eigener Erfahrung wissen sie, wie schwer, aber auch wie wichtig es ist, ein solches Schaufenster mit Außenwirkung zu unterhalten.
Wie üblich wurden Erfahrungen, Klatsch und Tratsch mit den anderen Gästen ausgetauscht. Im Gespräch waren wir mit Dr. Rainer Radloff vom Mieterbund Brandenburg, Haus und Grund Landesvorsitzenden  Lars  Eichert, den Ortsvereinen Luckenwalde und Teltow, der Erkneraner Wohnungsverwaltung, u.v.a.
Im Resümee wünschen wir dem Ortsverein unter Leitung von Helmuth  Roschkowski immer ein volles Haus

Wolfram Hey
Vorsitzender OV Eberswalde

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Eisenbahnstraße im Weihnachtskleid!, Foto:G.Lips

Weihnachtliches Baumglitzern!

18.12.17/H.Kattanek

Bei der dunklen und kalten Jahreszeit neigen wir oft dazu, sich im warmen Haus zu verkriechen. Wie angenehm ist dann besonders der Kerzenschein, oder ein Licht, dass in uns Wärme verbreitet.
Viele von uns schmücken in der Vorweihnachtszeit ihre Fenster und Häuser. 
Das ist auch der Gedanke bei der Gestaltung unserer Straßen in Eberswalde gewesen, als die Initiatoren für eine bessere Stadtgestaltung im Jahre 2010 eine Baumbeleuchtung entlang der Eisenbahnstraße installieren ließen. Die Mittel dazu kamen zum Teil vom Land, aber auch ganz viel von den Gewerbetreibenden und Hauseigentümern. Inzwischen beteiligen sich auch die Anlieger der Friedrich-Ebert-Straße und so kann sich jeder Eberswalder und Gast über das freundliche Baumglitzern ab Bahnhof bis hin zum Stadtzentrum erfreuen.
Unser Ortsverein Haus und Grund beteiligte sich damals auch an dieser Initiative, die unsere Straßen und Häuser schöner erscheinen lassen. Wir danken auch besonders unseren Vereinsmitgliedern die mithalfen, dass sich eine der längsten Straßen im freundlichen Licht in der Winterzeit zeigt. 

 

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Einen besonderen Jahresabschluss haben einige Mitglieder von Haus und Grund  Eberswalde wahrgenommen!

 
Hr. Bürgermeister Boginski mit den Teilnehmern, Foto: G.Lips

Der Ortsverein Eberswalde nutzte am 30.11.17 eine Rathausbesichtigung,  die auf Einladung  des Bürgermeisters, anlässlich der 25 Jahrfeier von Haus und  Grund  im Frühjahr dieses, Jahres basierte.

  
Im Foyer des Rathauses, Foto, G.Lips


In der ehemaligen Sparkasse, Foto: G.Lips

Herr Boginski führte zu Beginn die Gruppe erst einmal zur Fassade des Rathauses  und wies auf einige Figuren und deren Symbolik hin. Anschließend  wies der Bürgermeister im Foyer auf die jungen Architekten des Rathauses hin, die 1903 die Ausschreibung gewannen und ein sehr interessantes Projekt bis zum Jahr 1905 verwirklichen  konnten. Auch die Umstände, dass der Rathausbau nur zur Hälfte des ursprünglichen Planes umgesetzt wurde, sind anschließend im Bürgermeisterbüro  verdeutlicht wurden. Viele interessante Details konnten auf dem Weg dorthin  noch wahrgenommen  und die Lust auf mehr Informationen über Figuren an den Säulen und nicht nur über bautechnische Besonderheiten geweckt werden. Bereits die Kapitälle im Eingangsbereich sind mit aussagekräftigen Allegorien über das Handwerk geschmückt. Schmunzelnd nimmt man das Gesicht eines Handwerkes wah , dessen Mund von einer Spange umschlossen ist. Die Überlieferung interpretiert es so, dass das Handwerk und Gewerbe Maß halten sollen. Vieles ist noch nicht in Gänze entschlüsselt.

Beeindruckt hat auch der Safe im ehemaligen Sparkassenraum, der nicht mal mit unseren über 20 Teilnehmern ausgefüllt war.  

Wir danken Herrn Boginski recht herzlich für die alte und zukünftig neue Sicht auf unser Rathaus der Stadt Eberswalde.

 Helga Kattanek

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Bild: Frau Andrea Pelzer-Mauter (Rechtsanwältin), Herr Wolfram Hey (Vorsitzender),
Herr Willy Hein (Beratungsteilnehmer)

Aktuelle Meldungen aus dem Verein

13. September 2017 | Autor W. Hey

Worüber Vermieter klagen!

Wenn das Job-Center nicht zahlt!

Hartz IV–Empfänger erhalten die Kosten für die Unterkunft vom Job-Center. Oftmals vereinbaren Sie die Miete direkt an den Vermieter abzutreten. Diese Regelung funktioniert solange sich der Hartz-IV-Empfänger regelkonform verhält. Die Job-Center bemühen sich die Leistungsempfänger wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, was bestimmte Mitwirkungspflichten des Arbeitssuchenden erfordert. Versäumt der Mieter diese  oder andere  Mitwirkungspflichten, kommt es zu Missverständnissen hinsichtlich der Leistungsgewährung   erfolgt oftmals eine Kürzung oder Totalausfall  der Leistungen des Jobcenters. Der Vermieter erfährt hiervon Nichts. Erst wenn die Kosten für die Unterkunft nicht mehr überwiesen werden, kommt es zum Eklat. Der Vermieter steht dann in der Zwangslage den Mietzins und die Betriebskosten bereits verauslagt zu haben, ohne diese durch entsprechende Einnahmen ausgleichen zu können. Sofern dieser Zustand über 2 Monatsmieten anhält, besteht  die Möglichkeit zur fristlosen  Kündigung. Damit ist insbesondere für junge ungefestigte Mieter der soziale Abstieg vorprogrammiert.

Hier ist die Politik gefragt: Die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses  sollte  Vorrang haben. Alle Sozialprogramme danach werden teurer. Über  rechtlichen Möglichkeiten  berät die Rechtsanwältin Frau Andrea Pelzer-Mauter  Mitglieder in der nächsten Oktobersprechstunde am 4.10.2017 ab 15-17 Uhr nach Anmeldung.

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Wer zahlt die Wartung der Heiztherme?

21. August 2017 | Autor W. Hey

Heizkosten rechtssicher umlegen!

Viele  Vermieter nutzen die Sommerzeit zum Warten und evtl. Reparaturen der Heizgeräte. Immer wieder suchen Vermieter den Rat des Verbandes, wenn es um die Umlage der Kosten dieser Wartungen geht.  Mieter nehmen die Wartung Ihrer Etagenheizung gern in Anspruch sind jedoch erstaunt , wenn der Vermieter die Kosten anzeigt.

Haus und Grund berät seine Mitglieder über die Rechtlage zur Abrechnung der Wartungskosten  und zu den Formalitäten.

Wann: am Mittwoch den   6. September   von 15-17 Uhr  in der  Geschäftsstelle  August-Bebel-Str. 22 –Anmeldung erwünscht.

Zu komplizierten Rechtsfragen steht Rechtsanwältin   Frau  Pelzer-Mauter  zur kostenlosen Erstberatung ab  16 Uhr bereit . Eine Anmeldung ist erforderlich.

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25 Jahre Eberswalder Haus- und Grundeigentümerverein

4. Mai 2017 | Autor
 
 

Festveranstaltung 25 Jahre Haus und Grund Verein Eberswalde, Foto: G. Lips

Festveranstaltung in der „Alten Brauerei“, Foto: G. Lips

Zur Würdigung dieses Jubiläums  hatte der Vorstand Mitglieder und Ehrengäste am 21. April 2017 in den Saal der Gaststätte zur Alten Brauerei geladen. Vor einem gut gefüllten Saal und erwartungsvollen Mitgliedern konnte der Vorsitzende die Mitglieder, darunter auch viele langjährige Mitglieder begrüßen. Mit Genugtuung registrierten  die Mitglieder   die Teilnahme herausragender Persönlichkeiten des öffentlichen – und Verbandslebens wie:

Herr Friedhelm Boginski, Bürgermeister der Stadt Eberswalde
Herr Uwe Riediger, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Barnim
Herr Lars Eichert, Vorsitzender Landesverband Haus und Grund Brandenburg
Herr Dieter Blümmel, Geschäftsführender Gesellschafter Grundeigentum – Verlag GmbH
Herr Helmuth Roschkowski, Finanzreferent  Landesverband Brandenburg

Einen besonderen Glanz verliehen dem Abend die 23 Mitglieder , die in Begleitung ihrer Ehepartner  bzw. Partnerinnen  erschienen. Fast jeder Ehrengast  ging in seinem  Statement  unterschiedlich an die Würdigung des Vereines und seiner Mitglieder heran. Dem Vorsitzenden blieb nur über  die Frage: Was wäre Eberswalde ohne den Verein? zu referieren. Somit konnte eine abwechslungsreiche  Rhetorik geboten werden, die durch die junge Studentin Dagmar Ziegler musikalisch umrahmt wurde. Vorstandsmitglied  Günter  Lips  rief  mit seiner Fotoinstallation  das Vereinsleben  am Großbildschirm noch einmal in Erinnerung. Nach  so vielen guten Wünschen lud der Vorstand zu einem gemeinsamen Mahl  ein und lies den Abend bei einem guten Glas Wein oder auch Bier ausklingen.

Der Verein bedankt sich bei den Sponsoren die uns  diesen Festakt ermöglicht haben:
Herr Uwe Riediger, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Barnim
Herr Dieter Blümmel, Grundeigentum Verlag
Herr Knut Göritz, Sicherheitstechnik Göritz
Herr Dr. Albrecht von Sonntag, Geschäftsführer idealo internet GmbH
Herr Peter Branding, Chorona Immobilien GmbH

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Haus und Grund packt das heiße Eisen an!

25. Februar 2017 | Autor

Der Vereinsvorsitzende, Herr Hey, Foto: G. Lips

Die Teilnehmer, Foto: W. Hey

Rauchmelder  kontrovers diskutiert 80-90 % der Brandtoten sterben durch Rauch 70 % der Brandtoten in der Nacht

Das Gesetz regelt die Pflicht – aber nicht die Kosten!

Haus und Grund Mitglieder und Interessenten füllten am Donnerstagabend (23.2.2017) die Stuhlreihen  des Bürgerbildungszentrums und diskutierten  die Zusammenhänge der neuen Verordnung.

Mit der neuen Bauordnung vom 1.7.2016 wurde die Rauchmelderpflicht in Brandenburg für alle Wohnräume verbindlich bis 2020 eingeführt.

Veit Göritz von der Fa. Göritz, Sicherheitstechnik, Foto: G. Lips

Nicht jeder Rauchmelder hält was er verspricht! 

Veit Göritz vom Sicherheitstechnik Fachbetrieb Göritz erläuterte die technischen Zusammenhänge der neuen Rauchmelderpflicht. Danach müssen alle Wohnräume, außer Küchen und Bäder, aber auch Fluchtkorridore entsprechend mit Rauchmelder ausgestattet und gewartet werden. Zwar regelt die DIN EN 14604 Mindestanforderungen CE und VDE–Kennzeichnung und das Q-Label, jedoch sind große qualitative Unterschiede vorhanden. Als geprüfte Fachkraft empfiehlt Fa. Göritz die langlebigen Modelle mit integrierter 10-Jahrebatterrie.

Funkrauchmelder ja oder nein?

Dem vernetzten Sicherheitsvorteil stehen natürlich nicht unwesentliche Kostensteigerungen gegenüber. Ein Wartungsvorteil ist wohl nicht zu erwarten. Vor Ort-Prüfung ist generell Pflicht.

Rechtsanwalt Herr Schreier, Foto: G. Lips

Rechtsanwalt Alexander Schreier stellte klar: „Der Eigentümer steht in der Verantwortung“ Er bestimmt was, wann und wo installiert und gewartet wird. Unstrittig trägt der Eigenheimer die Kosten selbst.

Für den Vermieter stellt sich die Frage: Wer soll die Chose bezahlen? Zwar schwankt die Rechtsprechung noch, aber tendenziell ist zu erkennen – die Laesingmodelle funktionieren in der Übertragung der Investitionskosten auf den Mieter gar nicht. Sodann  ging Herr Schreier auf andere Formen der Kostenumlage, insbesondere auch die  der anfallenden Betriebskosten, ein. Hierauf konzentrierten sich auch die Fragen der Zuhörer. Die ganz unterschiedlichen Mietverträge lassen hier keine allgemeingültige Antwort zu und sollten in den monatlichen Sprechstunden beraten werden.

Herr Schneider von Fa. Verso-M, Foto: G. Lips

Auf die nicht unerheblichen Haftungsrisiken des Hausverwalters ging Friedrich Schneider von VERSO-M Gesellschaft ein. Beispielhaft stellte er an Hand eines Schadenfalls aus Sylt vor, wie ein banaler Fehler eine Betriebskostenabrechnung sich zum Schadensfall mit 12.000 € Anwaltskosten ausweiten kann.

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2017 Neue Bei­trags­ord­nung !!!

29. Dezember 2016 | Autor

Der Vor­stand weist noch­mal auf die am 14.09.2016 be­schlos­se­ne neue Bei­trags­ord­nung hin.

Wir bit­ten sie, dies bei den Über­wei­sun­gen bzw. Ab­bu­chun­gen zu be­ach­ten.

 Der neue Beitrag beträgt für das Kalenderjahr:

Gruppe 1 – 50,00 €

Ein­fa­mi­li­en­haus ,Wo­chen­end­grund­stü­cke , un­be­bau­te Grund­stü­cke und eine Ei­gen­tums­woh­nung

Gruppe 2 – 60,00 €

Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser bis 4 Woh­nun­gen bzw. 4 Ei­gen­tums­woh­nun­gen, be­bau­te Grund­stü­cke

Gruppe 3 – 70,00 €

Mehr­fa­mi­li­en­hau­ser bis 10 Woh­nun­gen bzw. Ei­gen­tums­woh­nun­gen be­bau­te Grund­stü­cke mit Ge­wer­be­raum

Gruppe 4 – 80,00 €

Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser bis zu 30 Woh­nun­gen bzw. Ei­gen­tums­woh­nun­gen

Gruppe S – 120,00 €

Ge­sell­schaf­ten ,Ei­gen­tü­mer und Ver­wal­ter von mehr als 30 Woh­nun­gen

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Einbruchschutz für Haus und Wohnung!

12. Januar 2017 | Autor

Jetzt, in der dunklen Jahreszeit, haben Einbrecher wieder Hochkonjunktur. Daher raten Polizei und Versicherungen, die Sicherheitsvorkehrungen in den eigenen vier Wänden zu überprüfen und ggf. zu verschärfen. Was genau das bedeuten kann, haben wir von idealo in einer umfangreichen Broschüre zusammengefasst.

Darin beantworten wir Fragen wie: Auf welche Weise sichere ich meine Fenster und Türen? Wie schütze ich meinen Garten vor Einbrechern? Welche Kosten muss ich für welche Schutzmaßnahmen einplanen?

Hier geht es zur Broschüre, bitte Klicken: http://www.idealo.de/magazin/wp-content/uploads/sites/25/2016/08/Einbruchschutz_idealo-Ratgeber_zum-Download.pdf

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Welche Wohnung wünschen sich Mieter?

5. Dezember 2016 | Autor

Wie würde der Mietspiegel  darauf reagieren?

Haus und Grund – Gesprächspartner an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung

Gemeinsam mit Vertretern der Stadt Eberswalde trafen sich am Dienstag den 29.11.2016 Studenten aus dem Fachbereich und Prof. Ulbricht  mit den Vorstandsmitgliedern Günter Lips und Wolfram Hey zum Workshop obigen Themas. Die Hochschule beabsichtigt Mieterwünsche bei einem großen Vermieter zu erkunden. Während die Studenten in einem Fragebogenentwurf hauptsächlich auf die Mieterwünsche abhoben, ermahnten die Praktiker die Werthaltigkeit dieser Wünsche nicht aus dem Auge zu verlieren.

Diskussion gab es um die Frage, ob Mieter mit dem Fragebogen verantwortungsvoll umgehen würden. So genüge es eben nicht nur zu fragen, welche Balkongröße sich der Mieter wünsche ? Nein, es müßte gleichzeitig deutlich werden, dass höherer Komfort auch seinen Mietpreis habe.

Im Hinblick auf einen künftigen Mietspiegel galt es realistische Fragestellungen zu erarbeiten, die Wunschdenken der Mieter ausschlössen.

Wolfram Hey

Vorsitzender Haus und Grund Eberswalde

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